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Was Sie lernen werden

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Erfahren Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.

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Entdecken Sie, wie Sie mit iWhistle unnötigen und kostspieligen Aufwand und Compliance-Stress reduzieren können.

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Erfahren Sie, wie Sie sich vor hohen Geldstrafen und Wirtschaftskriminalität schützen können.

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„Das Hinweisgebersystem von iWhistle ermöglicht uns, die Meldungen mit sehr geringem Verwaltungsaufwand nachzuverfolgen und zu reporten…“

CHRISTOPHER DELONG
Bereichsleiter: Legal & Compliance
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG

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AdvoWhistle

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für unübertroffene Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechtskonformität.

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    Sich vor hohen Bußgeldern und Wirtschaftskriminalität schützen

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Alle gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt.
Einfach, schnell und sicher.

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Integrität und Risikomanagement:
Vertrauensanwälte (Ombudspersonen) stehen an Ihrer Seite.

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Alles aus einer Hand: Meldeportal, Fallbearbeitung, Reporting

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Hinweisgeberschutz
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Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing-System vom besten Anbieter für Hinweisgeber-Meldestellen

Whistleblowing Software: Digitales Meldeportal und rechtliches Knowhow zur Fallbearbeitung aus einer Hand

Compliance-Anwälte an Ihrer Seite: Vertrauensanwälte (Ombudspersonen) und Berater zu Ihrer Unterstützung

Logo TÜV SÜDSiegel Barrierefreiheit BITV geprüft
2,0
Mrd. Euro

finanzielle Schäden werden jährlich durch
Fälle von Wirtschaftskriminalität verursacht.

Quelle: Bundeslagebild 2022 des Bundeskriminalamtes

Regelverstöße und unethisches Verhalten verursachen jährlich hohe Schäden

Allein Fälle von Wirtschaftskriminalität verursachen jährlich etwa 2,0 Milliarden Euro finanzielle Schäden nach den Zahlen des Bundeskriminalamtes.

Unethisches Verhalten führt zu Geldbußen und Reputationsschäden für Organisationen und menschlichem Leid für Mitarbeiter und Betroffene.

Sichern Sie den Erfolg Ihrer Organisation: Fördern Sie Integrität und soziale wie ethische Standards!

Müssen Sie ein
Hinweisgebersystem einführen?

Wenn Sie eine dieser Organisationen sind, sind Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten:

Unternehmen
mit 50+ Beschäftigten

Öffentliche Einrichtungen
mit 50+ Beschäftigten

Kommunen
mit 10.000+ Einwohnern

Vorgaben für Ihre Meldestelle

Verpflichtete nach dem HinSchG müssen für Beschäftigte und betroffene Dritte
eine interne Meldestelle einrichten, welche…

Hinweise unabhängig
entgegennimmt und bearbeitet,

Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender und betroffener Personen gewährleistet und

hinweisgebenden Personen
fristgerechte Rückmeldungen
gibt.

Das Hinweisgebersystem von Advowhistle

Hinweisgeberschutz mit
Compliance-Anwälten an Ihrer Seite

Top Compliance-Anwälte
an Ihrer Seite

Sie haben bei Fragen und Anliegen stets direkten Zugang zu erfahrenen Compliance-Anwälten

Garantiert höchste EU- und deutsche Gesetzeskonformität

Sie können sich sicher sein, dass Sie immer die höchsten rechtlichen Standards auf dem Markt erfüllen

Unübertroffene
Datensicherheit

Ihre Daten sind vollkommen sicher und können von niemandem außer Ihnen eingesehen werden

Hunderte Unternehmen und Organisationen
nutzen AdvoWhistle bereits erfolgreich

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Whistleblowing Software System

Digitales Meldeportal

Hochwertiges Portal für hinweisgebende Personen im Corporate Design
Ihrer Organisation. Rechtssicher und fachkompetent aufgebaut.

Ihr Corporate Design

Ohne IT-Implementierung https://kunde.advowhistle.de

Erreichbarkeit 24/7

Weitere Meldewege per E-Mail und Telefon integriert

Mehr als 30 Sprachen verfügbar

Systemseitige Texte vorkonfiguriert

Einfach anpassbar (NoCode)

Portaltexte, Impressum und Datenschutz vorformuliert

Geschützter Dialog

mit hinweisgebenden Personen über verschlüsseltes Postfach

Keine Rückverfolgung möglich

Keine Speicherung von IP-Adressen und Metadaten

Recht, Sicherheit und Qualität

Wir stellen sicher, dass Gesetze erfüllt werden und Hinweise vertraulich bleiben.

Vollständig rechtskonform

Erfüllt alle Anforderungen nach HinSchG, LkSG, KWG, GwG

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TÜV-geprüfter Anbieter

Informationssicherheitsmanagement
nach ISO/IEC 27001

TISAX

Unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz von sensiblen und vertraulichen Informationen wurden nach dem Fragenkatalog VDA ISA durch den TISAX-Prüfdienstleister TÜV Süd geprüft. TISAX ist eine eingetragene Marke und unterliegt der ENX Association.

Barrierefrei

geprüft nach BITV 2.0 Standard

Deutsches System

Cloudbasiert (SaaS), Ende-zu-Ende- Verschlüsselung aller Daten

DSGVO-konform

gehostet in zertifiziertem Rechenzentrum der Deutschen Telekom (OTC)

Penetrations-Tests

Zertifikate für höchste Software-Sicherheit

Unsere Alternativen zur
Ausgestaltung Ihrer Meldestelle

Wählen Sie zwischen eigenem Betrieb mit unserer Software
und der Auslagerung an unsere Vertrauensanwälte

Sie haben
die Wahl

Eigener Betrieb

Whistleblowing Software und Schulungen zum Betrieb durch eigene Mitarbeiter

Hinweisgebersystem-Software sowie kompetente Schulungen ermöglichen eigenen Betrieb.

  • Sie richten das digitale Meldeportal mit unserem Whistleblowing-System ein und machen die Hinweisbearbeitung hausintern

  • Wir schulen Ihre Verantwortlichen und Bearbeiter zur Organisation der Hinweisgeber-Meldestelle

  • Rat und Hilfe bei der Hinweisbearbeitung durch unsere Compliance-Anwälte auf Anfrage (kostenfreier Anruf, Rechtsrat nach Aufwand)

  • Anpassung der Zugriffsrechte an allgemeine Postfächer, Dateiablagen, Vertretungsregeln und Berichtswege nicht erforderlich

Merkmale anzeigen
Merkmale ausblenden

Kostenfrei bis Dezember 2023!

Auslagerung an Anwälte

Unsere Vertrauensanwälte (Ombudspersonen) übernehmen alle Pflichten Ihrer Meldestelle

Höchster Schutz durch erfahrene, unabhängige Anwälte. Keine Interessenkonflikte, keine Mehrarbeit, kein Stress!

  • Wir richten das digitale Meldeportal für Sie ein

  • Wir übernehmen die Bearbeitung von Hinweisen

  • Wir sind Ihre Anwälte auf Ihrer Seite, auch beim Dialog mit hinweisgebenden Personen

  • Wir erledigen alle gesetzlichen Pflichten

  • Wir geben Einschätzungen und Empfehlungen

  • Keine Mehrarbeit in Ihrem Haus

  • Keine Interessenkonflikte  in Ihrem Haus

  • Keine Schulungen in ihrem Haus erforderlich

Merkmale anzeigen
Merkmale ausblenden

Eigener Betrieb mit unserer Whistleblowing Software

Fallbearbeitung vollständig
im digitalen System

Dashboard für den Überblick

zur Compliance Steuerung und Bearbeitung aller Hinweise unter https://app.advowhistle.de

Integrierte Fallbearbeitung

mit individuell anpassbaren Workflows (z. B. 4-Augen-Prinzip)

Keine Fristen verpassen

Automatisiertes Fristen- und Wiedervorlage-Management, revisionssicheres Logbuch

Individuelle Rechtevergabe

Rollen für Admins, Bearbeiter, Beobachter, Techniker mit 2FA-Zugang zum System

Geschützter Dialog

mit hinweisgebenden Personen über verschlüsseltes Postfach

Auswertungen & Reporting

Statistische Auswertungen und Reporting zur Vorlage an Entscheidungsträger

Auslagerung der Meldestelle an Copmliance-Anwälte

Vorteile und Leistungen
der Vertrauensanwälte

Compliance-Expertise

und Erfahrung für Integrität und Schutz der Organisation und hinweisgebender Personen

Vertraulichkeit und Schutzschild

Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben stets Zeugnisverweigerungsrecht

Keine Mehrarbeit

und keine Interessenkonflikte für eigene Mitarbeiter bei Eingang von Hinweisen

Leistungen der VertrauensAnwälte im Paket

Direkte Erreichbarkeit über alle Meldewege

Relevanz-, Stichhaltigkeits-, Plausibilitätsprüfung

Anonymer Dialog mit hinweisgebenden Personen

Vollständige Erledigung aller gesetzlichen Bearbeitungs- und Rückmeldefristen

Risikoanalyse und rechtliche Einordnung der gemeldeten Regelverstöße

Handlungsempfehlung für Folgemaßnahmen (z.B. Heilung/Abstellen, Interne Ermittlung)

Was unsere Kunden sagen

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Icon fünf gelbe Sterne

„AdvoWhistle ist übersichtlich und einfach zu bedienen. Das Beratungsteam ist immer erreichbar und unterstützungsbereit. Ein sehr gutes System und toller Service.“

Logo Land Gurgenland
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
Icon fünf gelbe Sterne

„AdvoWhistle bietet einen umfangreichen Funktionskatalog. Meldungen sind mit geringem Verwaltungsaufwand zu bearbeiten. Wir sind sehr zufrieden.“

Stadt Salzburg
Icon fünf gelbe Sterne

„AdvoWhistle hat eine sehr gute Bedienbarkeit. Bearbeitung und Archivierung von Meldungen sind problemlos möglich. Ein sehr gutes System.“

Sie haben die Wahl

Unsere Angebote für Sie

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Besteht die Möglichkeit einen Demo-Account zum Austesten zu erhalten?

Ja, die iComply GmbH bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit das Hinweisgebersystem iWhistle anhand eines kostenlosen Demo-Accounts für 6 Wochen auszutesten.

Was bedeutet eigentlich Compliance?

Compliance bedeutet die Einhaltung geltender Regeln. Das sind die allgemeinen Gesetze wie auch interne und sonstige Regeln.

Einfach gesagt: All you need to know you learned in kindergarten: Nicht lügen! Nicht stehlen! Nicht betrügen!

Was ist Compliance Management?

Mit Compliance Management ist eine Struktur gemeint, zu der auch ein Hinweisgebersystem gehört, und durch welche erreicht werden soll:

  • Stärkung der Werte- und Unternehmenskultur
  • Vermeidung von Regelverstößen (Risikominimierung)
  • Vermeidung potentieller Schadens- und Haftungsfälle
  • Schaffung von Interventionsmöglichkeiten für die Leitungspersonen
  • Sicherung der Reputation von Unternehmen und Einrichtungen
  • Minimierung von Sanktionsfolgen („gehörige Aufsicht“ i.S.d. § 130 Abs. 1 OWiG)

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Der Begriff „Hinweisgebersystem“ bezeichnet die Eröffnung eines vertraulichen Meldekanals für die Beschäftigten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung.

Hierüber ist es sämtlichen Mitarbeitern – je nach Ausgestaltung auch außenstehenden Personen (z.B. Beschäftigten kooperierender Organisationen) – möglich, als anonyme hinweisgebende Person bzw. „Whistleblower“ auf organisationsinterne Missstände wie bspw. Richtlinienverstöße oder auch Straftaten hinzuweisen, ohne ihre Identität preisgeben und so persönliche Konsequenzen riskieren zu müssen.

Die technische Ausgestaltung des jeweiligen Hinweisgebersystems bleibt der Organisation überlassen. In Frage kommt hierbei insbesondere die Einrichtung eines web-basierten Kommunikationskanals, einer Telefon-Hotline oder eines vertraulichen Mail-Postfachs.

Ein Hinweisgebersystem kann sowohl als interne als auch externe Meldestelle eingerichtet werden. Der Unterschied liegt letztlich in der Verortung der Person, die den Hinweis entgegennimmt bzw. verarbeitet. Diese kann entweder Verantwortlicher innerhalb der Organisation (z.B. der zuständige Compliance Officer) oder aber auch eine externe Ombudsperson bzw. ein Vertrauensanwalt sein.

Besteht die Möglichkeit den Demo-Zugang als Endprodukt zu nutzen, sofern bereits Einstellungen vorgenommen und Texte eingepflegt wurden?

Sofern der Kunde sich dazu entscheiden das Hinweisgebersystem iWhistle einführen zu wollen, kann durch die iComply GmbH der Demo-Zugang als Live-Version freigeschaltet werden.

Dies kann nach entsprechender Benachrichtigung durch die IT der iComply GmbH in 1-2 Werktagen erfolgen. Ferner wird allen Kunden vor Aktivierung der Live-Version die Möglichkeit eröffnet, eingespielte Testhinweise sowie die Logbücher zu löschen. Nach Aktivierung der Live-Version ist dies nicht mehr möglich.

Warum genügt der „Compliance-Briefkasten“ nicht mehr den Anforderungen?

Der Schutz der Vertraulichkeit des Hinweisgebers kommt bei einer Briefkasten-Lösung sehr schnell an seine Grenzen. Eine solche Lösung ist zwar sehr schnell und fast ohne Kosten einrichtbar und es kann den Hinweisgebern natürlich erlaubt sein, anonyme Sendungen in den Briefkasten einzuwerfen, allerdings ist in diesem Fall eine fortgesetzte Kommunikation nicht möglich.

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie fordert allerdings gerade eine Dialogmöglichkeit, um Nachfragen stellen zu können. Ein Dialog ist über den Briefkasten nur möglich, wenn der Hinweisgeber Kontaktdaten hinterlässt. Das erhöht für ihn das Risiko, dass seine Identität zugeordnet werden kann.

Was bedeutet Sicherheit und Anonymität?

Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, muss geschützt sein.

Vorgaben zum Bearbeitungsprozess:

  • Bestätigung über Meldungseingang an Hinweisgeber spätestens nach 7 Tagen
  • Prüfung der Stichhaltigkeit der Meldung
  • Meldestelle muss hinweisgebende Person um weitere Informationen ersuchen (fortlaufende Möglichkeit der anonymen Kommunikation muss sichergestellt sein)
  • Ergreifung angemessener Folgemaßnahmen (z.B. interne Untersuchung, Abschluss des Verfahrens, Einschaltung von Behörden)
  • Spätestens nach drei Monaten Rückmeldung über eingeleitete Schritte

Unabhängige Tätigkeit:

Die Person im Unternehmen bzw. der Einrichtung, welche die Aufgabe der Meldestelle übernimmt, muss unabhängig sein, d.h. sie darf zwar neben dieser Aufgabe weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, ein Interessenkonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Außerdem besteht die Pflicht, die beauftragte Person regelmäßig zu schulen.

Was ist eine Ombudsperson bzw. ein Vertrauensanwalt?

Eine Ombudsperson ist eine unparteiische Schiedsperson außerhalb der Organisation.

Sie kann den betreffenden Hinweis in unabhängiger Weise prüfen und im Zuge einer umfassenden Einzelfallbetrachtung ggf. die Einleitung weiterer organisationsinterner Investigationen anweisen.

Ein Vertrauensanwalt ergänzt diese in ihrer Neutralität vorteilhafte Stellung der externen Ombudsperson überdies um einen gewissen anwaltlichen Vertrauensschutz.

Hierbei garantieren insbesondere die berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung sowie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht den Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Person und der Vertraulichkeit des Hinweises.

Welche Anforderungen bestehen an die Umsetzung innerhalb einer Unternehmensgruppe?

Nach der EU-Richtlinie muss jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (Mitarbeitende werden nach „Köpfen“ und nicht nach Anstellungsverhältnis gezählt) eine eigene interne Meldestelle einrichten und seinen Mitarbeitern immer auch die Möglichkeit bieten, ausschließlich mit dem eigenen Beschäftigungsgeber zu kommunizieren. Der Entwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes will Unternehmen bis 249 Mitarbeitern erlauben, sich mit mehreren Unternehmen zusammenzuschließen und eine gemeinsame interne Meldestelle zu betreiben. Im Konzern soll der Betrieb einer einzigen zentralen Meldestelle auf Konzernebenen erlaubt sein. Bezüglich dieser Frage muss die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden – da iWhistle mehrmandantenfähig ist, können Sie Ihr Hinweisgebersystem an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Wir empfehlen schon heute die Einrichtung eigener Kanäle für jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern – unsere Enterprise-Lösung bietet hierfür attraktive Konditionen.

Wie läuft die Bearbeitung von Hinweisen ab?

Zustimmung Betriebsrat zur Einführung der Software notwendig?

Bei der Einführung eines Hinweisgebersystems können Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausgelöst werden. Zu beachten ist das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung oder Anwendung von technischen Einrichtungen zum Zwecke der Verhaltens- oder Leistungsüberwachung des Arbeitnehmers. iWhistle ist keine solche technische Einrichtung, da die Identität des Hinweisgebers aufgrund der Verschlüsselungstechnik und der anonymisierten Hinweisabgabe gerade nicht erkennbar ist. Anders wäre die Situation bei Lösungen die z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern speichern.

Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kann dann ausgelöst werden, wenn über eine Organisationsanweisung im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem Meldepflichten im Unternehmen implementiert werden.

Zu beachten ist auch, dass Mitbestimmungsrechte sich aus schon bestehenden Vereinbarungen mit dem Betriebsrat ableiten können.

Lassen Sie sich beraten

Sind Sie an weiteren Informationen interessiert?

Informieren Sie sich über unsere Produkte, stellen Sie Fragen oder lassen Sie sich von unseren Compliance-Anwälten kostenlos und unverbindlich beraten.

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5 einfache Schritte für die Integration eines Hinweisgebersystems und die Einrichtung einer Meldestelle.

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Aufbau einer Meldestelle – in nur 5 Schritten
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TÜV-geprüfter Anbieter mit benutzerfreundlichem Hinweisgebersystem. Entwickelt und betreut von Compliance-Anwälten für unübertroffene Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechtskonformität.

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Namhafte Unternehmen und Organisationen,
die iWhistle bereits erfolgreich nutzen

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Warum sollten Sie iWhistle wählen?

iWhistle erfüllt nicht nur das Hinweisgeberschutzgesetz, sondern bietet auch anwaltlichen Schutz vor Compliance-Verstößen, Wirtschaftskriminalität und finanziellen Schäden!
Außerdem ist iWhistle für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einsetzbar.

Icon Schutzschild mit Häkchen in DunkelblauIcon DSGVO konform in DunkelblauIcon Sprechblasen in Dunkelblau
Screen iWhistle Meldebogen
stilisiertes Icon drei Personen
EXPERTISE VON ANWÄLTEN

Erfahrene Vertrauensanwälte helfen bei Einrichtung und Bearbeitung von Hinweisen

stilisiertes Icon TÜV Süd
TÜV GEPRÜFT

Informationssicherheit ist nach ISO 27001 zertifiziert und wird laufend überwacht

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Entwickelt in Deutschland. Gehostet in der Open Telekom Cloud. DSGVO-konform

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Software-as-a-Service (Saas) ohne jede IT-Implementierung im Unternehmen

stilisiertes Icon Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger
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Schlüsselfertig in wenigen Minuten eingerichtet und auf Ihr Unternehmen angepasst

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Geschützter Dialog unter Wahrung der Anonymität der hinweisgebenden Person

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Hinweisgebersystem einführen?

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Unternehmen
mit 50+ Beschäftigten

Öffentliche Einrichtungen
mit 50+ Beschäftigten

Kommunen
mit 10.000+ Einwohnern

Vorteile eines
Hinweisgebersystems

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist eine verbindliche Compliance-Vorschrift. Whistleblower-Systeme tragen dazu bei, dass unethisches Verhalten auf sichere und vertrauliche Weise gemeldet wird

Screen iWhistle Dashboard
  • Icon Schutzschild in Cyan

    Entdecken Sie Regelverstöße und Verletzungen von Vorschriften

  • Icon Schutzschild in Cyan

    Erhöhen Sie die Chancen zur Aufdeckung von Korruption, Betrug und Diskriminierung

  • Icon Schutzschild in Cyan

    Vermeiden Sie Rufschädigung und Geldbußen

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Die Anwälte an Ihrer Seite

In iWhistle steckt die Expertise von Compliance-Anwälten mit mehr als 35 Jahren Erfahrung. So können Sie sicher sein, dass Sie immer die höchsten rechtlichen Standards erfüllen.

Stephanie Kappen
Rechtsanwältin, Certified Chief Compliance Officer und Beraterin für Compliance Management Systeme
Christian Faber
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Compliance-Beauftragter mehrerer Finanzunternehmen
Susann Lieske-Brühl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, berät bei Regelverstößen in Arbeitsverhältnissen
Mina Cho
Rechtsanwältin und Vertrauensanwältin, sichert Qualitätsstandards in der iWhistle Produktentwicklung

Pobleme Schnell Erkennen

So funktioniert iWhistle

Anonymes und sicheres Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen

grafische Darstellung des Ablaufs wie Hinweise bearbeitet werden

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