Erfahren Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllen.
Entdecken Sie, wie Sie mit iWhistle unnötigen und kostspieligen Aufwand und Compliance-Stress reduzieren können.
Erfahren Sie, wie Sie sich vor hohen Geldstrafen und Wirtschaftskriminalität schützen können.
Erfahren Sie, wie Sie sich vor hohen Geldstrafen und Wirtschaftskriminalität schützen können
„Das Hinweisgebersystem von iWhistle ermöglicht uns, die Meldungen mit sehr geringem Verwaltungsaufwand nachzuverfolgen und zu reporten…“
AdvoWhistle
Digitales Hinweisgebersystem mit erfahrenen Compliance-Anwälten –
für unübertroffene Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechtskonformität.
Alle gesetzlichen Vorgaben werden erfüllt.
Einfach, schnell und sicher.
Integrität und Risikomanagement:
Vertrauensanwälte (Ombudspersonen) stehen an Ihrer Seite.
Alles aus einer Hand: Meldeportal, Fallbearbeitung, Reporting
Hinweisgeberschutzgesetz: Whistleblowing-System vom besten Anbieter für Hinweisgeber-Meldestellen
Whistleblowing Software: Digitales Meldeportal und rechtliches Knowhow zur Fallbearbeitung aus einer Hand
Compliance-Anwälte an Ihrer Seite: Vertrauensanwälte (Ombudspersonen) und Berater zu Ihrer Unterstützung
finanzielle Schäden werden jährlich durch
Fälle von Wirtschaftskriminalität verursacht.
Allein Fälle von Wirtschaftskriminalität verursachen jährlich etwa 2,0 Milliarden Euro finanzielle Schäden nach den Zahlen des Bundeskriminalamtes.
Unethisches Verhalten führt zu Geldbußen und Reputationsschäden für Organisationen und menschlichem Leid für Mitarbeiter und Betroffene.
Sichern Sie den Erfolg Ihrer Organisation: Fördern Sie Integrität und soziale wie ethische Standards!
Wenn Sie eine dieser Organisationen sind, sind Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten:
Verpflichtete nach dem HinSchG müssen für Beschäftigte und betroffene Dritte
eine interne Meldestelle einrichten, welche…
Hinweise unabhängig
entgegennimmt und bearbeitet,
Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender und betroffener Personen gewährleistet und
hinweisgebenden Personen
fristgerechte Rückmeldungen gibt.
Das Hinweisgebersystem von Advowhistle
Sie haben bei Fragen und Anliegen stets direkten Zugang zu erfahrenen Compliance-Anwälten
Sie können sich sicher sein, dass Sie immer die höchsten rechtlichen Standards auf dem Markt erfüllen
Ihre Daten sind vollkommen sicher und können von niemandem außer Ihnen eingesehen werden
Whistleblowing Software System
Hochwertiges Portal für hinweisgebende Personen im Corporate Design
Ihrer Organisation. Rechtssicher und fachkompetent aufgebaut.
Ohne IT-Implementierung https://kunde.advowhistle.de
Weitere Meldewege per E-Mail und Telefon integriert
Systemseitige Texte vorkonfiguriert
Portaltexte, Impressum und Datenschutz vorformuliert
mit hinweisgebenden Personen über verschlüsseltes Postfach
Keine Speicherung von IP-Adressen und Metadaten
Wir stellen sicher, dass Gesetze erfüllt werden und Hinweise vertraulich bleiben.
Erfüllt alle Anforderungen nach HinSchG, LkSG, KWG, GwG
Informationssicherheitsmanagement
nach ISO/IEC 27001
Unsere umfangreichen Maßnahmen zum Schutz von sensiblen und vertraulichen Informationen wurden nach dem Fragenkatalog VDA ISA durch den TISAX-Prüfdienstleister TÜV Süd geprüft. TISAX ist eine eingetragene Marke und unterliegt der ENX Association.
geprüft nach BITV 2.0 Standard
Cloudbasiert (SaaS), Ende-zu-Ende- Verschlüsselung aller Daten
gehostet in zertifiziertem Rechenzentrum der Deutschen Telekom (OTC)
Zertifikate für höchste Software-Sicherheit
Wählen Sie zwischen eigenem Betrieb mit unserer Software
und der Auslagerung an unsere Vertrauensanwälte
Eigener Betrieb
Hinweisgebersystem-Software sowie kompetente Schulungen ermöglichen eigenen Betrieb.
Sie richten das digitale Meldeportal mit unserem Whistleblowing-System ein und machen die Hinweisbearbeitung hausintern
Wir schulen Ihre Verantwortlichen und Bearbeiter zur Organisation der Hinweisgeber-Meldestelle
Rat und Hilfe bei der Hinweisbearbeitung durch unsere Compliance-Anwälte auf Anfrage (kostenfreier Anruf, Rechtsrat nach Aufwand)
Anpassung der Zugriffsrechte an allgemeine Postfächer, Dateiablagen, Vertretungsregeln und Berichtswege nicht erforderlich
Auslagerung an Anwälte
Höchster Schutz durch erfahrene, unabhängige Anwälte. Keine Interessenkonflikte, keine Mehrarbeit, kein Stress!
Wir richten das digitale Meldeportal für Sie ein
Wir übernehmen die Bearbeitung von Hinweisen
Wir sind Ihre Anwälte auf Ihrer Seite, auch beim Dialog mit hinweisgebenden Personen
Wir erledigen alle gesetzlichen Pflichten
Wir geben Einschätzungen und Empfehlungen
Keine Mehrarbeit in Ihrem Haus
Keine Interessenkonflikte in Ihrem Haus
Keine Schulungen in ihrem Haus erforderlich
Eigener Betrieb mit unserer Whistleblowing Software
zur Compliance Steuerung und Bearbeitung aller Hinweise unter https://app.advowhistle.de
mit individuell anpassbaren Workflows (z. B. 4-Augen-Prinzip)
Automatisiertes Fristen- und Wiedervorlage-Management, revisionssicheres Logbuch
Rollen für Admins, Bearbeiter, Beobachter, Techniker mit 2FA-Zugang zum System
mit hinweisgebenden Personen über verschlüsseltes Postfach
Statistische Auswertungen und Reporting zur Vorlage an Entscheidungsträger
Auslagerung der Meldestelle an Copmliance-Anwälte
und Erfahrung für Integrität und Schutz der Organisation und hinweisgebender Personen
Anwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben stets Zeugnisverweigerungsrecht
und keine Interessenkonflikte für eigene Mitarbeiter bei Eingang von Hinweisen
Leistungen der VertrauensAnwälte im Paket
„AdvoWhistle ist übersichtlich und einfach zu bedienen. Das Beratungsteam ist immer erreichbar und unterstützungsbereit. Ein sehr gutes System und toller Service.“
„AdvoWhistle bietet einen umfangreichen Funktionskatalog. Meldungen sind mit geringem Verwaltungsaufwand zu bearbeiten. Wir sind sehr zufrieden.“
„AdvoWhistle hat eine sehr gute Bedienbarkeit. Bearbeitung und Archivierung von Meldungen sind problemlos möglich. Ein sehr gutes System.“
Sie haben die Wahl
Eigener Betrieb
Onboarding-Paket
Organisations-Richtlinie
Mitarbeiter-Rundschreiben
Rat und Hilfe durch Compliance-Anwälte
Auslagerung an Anwälte
Kickoff Meeting
Organisations-Richtlinie
Mitarbeiter-Rundschreiben
FAQ
Ja, die iComply GmbH bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit das Hinweisgebersystem iWhistle anhand eines kostenlosen Demo-Accounts für 6 Wochen auszutesten.
Compliance bedeutet die Einhaltung geltender Regeln. Das sind die allgemeinen Gesetze wie auch interne und sonstige Regeln.
Einfach gesagt: All you need to know you learned in kindergarten: Nicht lügen! Nicht stehlen! Nicht betrügen!
Mit Compliance Management ist eine Struktur gemeint, zu der auch ein Hinweisgebersystem gehört, und durch welche erreicht werden soll:
Der Begriff „Hinweisgebersystem“ bezeichnet die Eröffnung eines vertraulichen Meldekanals für die Beschäftigten eines privatrechtlich organisierten Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung.
Hierüber ist es sämtlichen Mitarbeitern – je nach Ausgestaltung auch außenstehenden Personen (z.B. Beschäftigten kooperierender Organisationen) – möglich, als anonyme hinweisgebende Person bzw. „Whistleblower“ auf organisationsinterne Missstände wie bspw. Richtlinienverstöße oder auch Straftaten hinzuweisen, ohne ihre Identität preisgeben und so persönliche Konsequenzen riskieren zu müssen.
Die technische Ausgestaltung des jeweiligen Hinweisgebersystems bleibt der Organisation überlassen. In Frage kommt hierbei insbesondere die Einrichtung eines web-basierten Kommunikationskanals, einer Telefon-Hotline oder eines vertraulichen Mail-Postfachs.
Ein Hinweisgebersystem kann sowohl als interne als auch externe Meldestelle eingerichtet werden. Der Unterschied liegt letztlich in der Verortung der Person, die den Hinweis entgegennimmt bzw. verarbeitet. Diese kann entweder Verantwortlicher innerhalb der Organisation (z.B. der zuständige Compliance Officer) oder aber auch eine externe Ombudsperson bzw. ein Vertrauensanwalt sein.
Sofern der Kunde sich dazu entscheiden das Hinweisgebersystem iWhistle einführen zu wollen, kann durch die iComply GmbH der Demo-Zugang als Live-Version freigeschaltet werden.
Dies kann nach entsprechender Benachrichtigung durch die IT der iComply GmbH in 1-2 Werktagen erfolgen. Ferner wird allen Kunden vor Aktivierung der Live-Version die Möglichkeit eröffnet, eingespielte Testhinweise sowie die Logbücher zu löschen. Nach Aktivierung der Live-Version ist dies nicht mehr möglich.
Der Schutz der Vertraulichkeit des Hinweisgebers kommt bei einer Briefkasten-Lösung sehr schnell an seine Grenzen. Eine solche Lösung ist zwar sehr schnell und fast ohne Kosten einrichtbar und es kann den Hinweisgebern natürlich erlaubt sein, anonyme Sendungen in den Briefkasten einzuwerfen, allerdings ist in diesem Fall eine fortgesetzte Kommunikation nicht möglich.
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie fordert allerdings gerade eine Dialogmöglichkeit, um Nachfragen stellen zu können. Ein Dialog ist über den Briefkasten nur möglich, wenn der Hinweisgeber Kontaktdaten hinterlässt. Das erhöht für ihn das Risiko, dass seine Identität zugeordnet werden kann.
Die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, muss geschützt sein.
Vorgaben zum Bearbeitungsprozess:
Unabhängige Tätigkeit:
Die Person im Unternehmen bzw. der Einrichtung, welche die Aufgabe der Meldestelle übernimmt, muss unabhängig sein, d.h. sie darf zwar neben dieser Aufgabe weitere Aufgaben im Unternehmen wahrnehmen, ein Interessenkonflikt muss aber ausgeschlossen sein. Außerdem besteht die Pflicht, die beauftragte Person regelmäßig zu schulen.
Eine Ombudsperson ist eine unparteiische Schiedsperson außerhalb der Organisation.
Sie kann den betreffenden Hinweis in unabhängiger Weise prüfen und im Zuge einer umfassenden Einzelfallbetrachtung ggf. die Einleitung weiterer organisationsinterner Investigationen anweisen.
Ein Vertrauensanwalt ergänzt diese in ihrer Neutralität vorteilhafte Stellung der externen Ombudsperson überdies um einen gewissen anwaltlichen Vertrauensschutz.
Hierbei garantieren insbesondere die berufliche Verschwiegenheitsverpflichtung sowie das anwaltliche Zeugnisverweigerungsrecht den Schutz der Anonymität der hinweisgebenden Person und der Vertraulichkeit des Hinweises.
Nach der EU-Richtlinie muss jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern (Mitarbeitende werden nach „Köpfen“ und nicht nach Anstellungsverhältnis gezählt) eine eigene interne Meldestelle einrichten und seinen Mitarbeitern immer auch die Möglichkeit bieten, ausschließlich mit dem eigenen Beschäftigungsgeber zu kommunizieren. Der Entwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes will Unternehmen bis 249 Mitarbeitern erlauben, sich mit mehreren Unternehmen zusammenzuschließen und eine gemeinsame interne Meldestelle zu betreiben. Im Konzern soll der Betrieb einer einzigen zentralen Meldestelle auf Konzernebenen erlaubt sein. Bezüglich dieser Frage muss die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden – da iWhistle mehrmandantenfähig ist, können Sie Ihr Hinweisgebersystem an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen. Wir empfehlen schon heute die Einrichtung eigener Kanäle für jedes Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern – unsere Enterprise-Lösung bietet hierfür attraktive Konditionen.
Bei der Einführung eines Hinweisgebersystems können Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausgelöst werden. Zu beachten ist das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung oder Anwendung von technischen Einrichtungen zum Zwecke der Verhaltens- oder Leistungsüberwachung des Arbeitnehmers. iWhistle ist keine solche technische Einrichtung, da die Identität des Hinweisgebers aufgrund der Verschlüsselungstechnik und der anonymisierten Hinweisabgabe gerade nicht erkennbar ist. Anders wäre die Situation bei Lösungen die z.B. IP-Adressen oder Telefonnummern speichern.
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats kann dann ausgelöst werden, wenn über eine Organisationsanweisung im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem Meldepflichten im Unternehmen implementiert werden.
Zu beachten ist auch, dass Mitbestimmungsrechte sich aus schon bestehenden Vereinbarungen mit dem Betriebsrat ableiten können.
Lassen Sie sich beraten
Informieren Sie sich über unsere Produkte, stellen Sie Fragen oder lassen Sie sich von unseren Compliance-Anwälten kostenlos und unverbindlich beraten.
TÜV-geprüfter Anbieter mit benutzerfreundlichem Hinweisgebersystem. Entwickelt und betreut von Compliance-Anwälten für unübertroffene Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechtskonformität.
Einfach & anwenderfreundlich
Höchste Sicherheit & Vertraulichkeit
Betreut von Compliance-Anwälten
iWhistle erfüllt nicht nur das Hinweisgeberschutzgesetz, sondern bietet auch anwaltlichen Schutz vor Compliance-Verstößen, Wirtschaftskriminalität und finanziellen Schäden!
Außerdem ist iWhistle für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einsetzbar.
Erfahrene Vertrauensanwälte helfen bei Einrichtung und Bearbeitung von Hinweisen
Informationssicherheit ist nach ISO 27001 zertifiziert und wird laufend überwacht
Entwickelt in Deutschland. Gehostet in der Open Telekom Cloud. DSGVO-konform
Software-as-a-Service (Saas) ohne jede IT-Implementierung im Unternehmen
Schlüsselfertig in wenigen Minuten eingerichtet und auf Ihr Unternehmen angepasst
Geschützter Dialog unter Wahrung der Anonymität der hinweisgebenden Person
Wenn Sie eine dieser Organisationen sind, sind Sie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten:
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist eine verbindliche Compliance-Vorschrift. Whistleblower-Systeme tragen dazu bei, dass unethisches Verhalten auf sichere und vertrauliche Weise gemeldet wird
Entdecken Sie Regelverstöße und Verletzungen von Vorschriften
Erhöhen Sie die Chancen zur Aufdeckung von Korruption, Betrug und Diskriminierung
Vermeiden Sie Rufschädigung und Geldbußen
Wir Stellen vor
In iWhistle steckt die Expertise von Compliance-Anwälten mit mehr als 35 Jahren Erfahrung. So können Sie sicher sein, dass Sie immer die höchsten rechtlichen Standards erfüllen.
Pobleme Schnell Erkennen
Passende Pakete
TÜV geprüfter Anbieter mit benutzerfreundlichem Hinweisgebersystem. Entwickelt und betreut von Compliance-Anwälten für unübertroffene Sicherheit, Vertraulichkeit und Rechtskonformität.
Übertragen Sie Ihre Pflichten an unsere Vertrauensanwälte und erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen ohne Mehrarbeit. Selbstverständlich inkl. aller iWhistle Vorteile.
Gefällt Ihnen, was Sie sehen?
Probieren Sie AdvoWhistle kostenlos und unverbindlich aus und schützen Sie ihr Unternehmen. Gerne stehen wir für eine Produktpräsentation und Ihre Fragen bereit.